MitgliedschaftInteressierst Du Dich für eine Mitgliedschaft im Rad-Club Buer / Westerholt? Dann bist Du hier genau richtig! Im folgenden erhältst Du einige allgemeine Informationen. Unsere Satzung sowie einen Mitgliedsantrag findest Du in unserem Download-Bereich. Falls Du individuelle Fragen hast, kannst Du Dich auch gerne an uns wenden. Schau dazu einfach auf unsere Kontaktseite mit unseren Ansprechpartnern. Darüber hinaus kannst Du hier nachlesen, welche Vorteile eine Vereinsmitgliedschaft mit sich bringt.
Übersicht
Beitragsordnung des Rad-Club Buer / Westerholt e.V. 1982(beschlossen in der Jahreshauptversammlung am 30.01.2007) 1. BeitragssätzeJahresbeitrag
Die mit * gekennzeichneten Mitgliedergruppen, die diese ermäßigten Beitragssätze in Anspruch nehmen wollen, haben den entsprechenden Nachweis bis zum 31.01. eines jeden Kalenderjahres unaufgefordert zu führen. Liegt dieser Nachweis zu dem genannten Termin nicht vor, wird für das jeweilige Kalenderjahr der volle Beitrag erhoben. Für Mitglieder, die aus sozialen oder sonstigen besonderen Gründen eine Beitragsermäßigung beantragen wollen, gelten die obigen Ausführungen entsprechend. Über diese Anträge entscheidet der geschäftsführende Vorstand. 2. AufnahmegebührenBei Eintritt in den Verein wird einmalig eine Aufnahmegebühr fällig. Die Aufnahmegebühr beträgt für alle Erwachsennen ab 18 Jahren 10 €, für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre einheitlich 5 €. 3. Mitgliedschaft im Bund Deutscher RadfahrerIn den Beiträgen nach Ziffer 1 sind die Mitgliedsbeiträge für den Bund Deutscher Radfahrer und die Sportversicherung nicht enthalten. Diese Beiträge sind von jedem Mitglied individuell jährlich zu entrichten und richten sich nach der Beitragsstruktur des Radsportverbandes NRW. Der Rad-Club Buer / Westerholt 1982 e.V. erhebt diese Beiträge und führt diese in kompletter Höhe an den Radsportverband NRW ab. 4. AbteilungsbeiträgeJede Abteilung kann zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen eine Umlage beschließen. Diese ist nur von den Mitgliedern der jeweiligen Abteilung zu entrichten. Über die Umlage entscheiden die Abteilungsmitglieder im Rahmen der Jahreshauptversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Abteilungsmitglieder notwendig. 5. Zahlungsweise, MahnverfahrenDer Jahresbeitrag nach Ziffer 1, sowie eventuelle Abteilungsbeiträge, sind jeweils am 01.02. des Jahres fällig. Der Beitragseinzug erfolgt in zwei Raten jeweils im März und September des Jahres. Gebühren, die durch fehlende Deckung oder sonstige Ursachen (zum Beispiel Rücklastschriften durch geänderte Konten) entstehen, sind vom Mitglied zu tragen. Obligatorisch ist für jedes Vereinsmitglied die Mitgliedschaft im Bund Deutscher Radfahrer, inkl. Versicherung. Der Jahresbeitrag beträgt ab 2011 für Erwachsene 19,80 € (Ermäßigungen für Schüler, Jugendliche und passive Familienmitglieder). Für eine Lizenz oder eine Wertungskarte fallen die folgenden Kosten an, wenn der Wunsch besteht diese zu bestellen: Lizenz 18,50 € und Wertungskarte 9,10 €. Diese Kosten werden uns vom Verband in Rechnung gestellt, wir geben diese ohne Aufschlag an Euch weiter. |
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| Die, 07.02.2012 20:00 Uhr JHV RC Buer / Westerholt |
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